Pflegeberatung

… bei bestehendem Pflegegrad

Wurde eine Person bereits in einen Pflegegrad eingestuft, ist sie verpflichtet, bei

Pflegegrad Ikeinen
Pflegegrad II + IIIhalbjährlich
Pflegegrad IV + Vvierteljährlich

einen Beratungsbesuch eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse das Ergebnis der Beratung mit. Das Beratungsergebnis wird dokumentiert, damit die zu pflegende Person und deren Angehörige weiter finanziell unterstützt werden können.