Pflegeberatung
… bei bestehendem Pflegegrad
Wurde eine Person bereits in einen Pflegegrad eingestuft, ist sie verpflichtet, bei
Pflegegrad I | keinen |
Pflegegrad II + III | halbjährlich |
Pflegegrad IV + V | vierteljährlich |
einen Beratungsbesuch eines Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Der Pflegedienst teilt der Pflegekasse das Ergebnis der Beratung mit. Das Beratungsergebnis wird dokumentiert, damit die zu pflegende Person und deren Angehörige weiter finanziell unterstützt werden können.